Warum wir die Islamismus-Resolution der EVP nicht mitgetragen haben

Die CDU/CSU bim Europäischen Parlament behauptet öffentlich, dass wir uns gegen eine Überwachung der Muslimbruderschaft ausgesprochen hätten. Mit solchen populistischen Behauptungen erweisen die Christdemokraten der wichtigen Arbeit gegen Islamismus und Terror einen Bärendienst.

Tatsächlich wurde im Europäischen Parlament eine umfassende Resolution mit mehr als 25 Forderungen und über 100 Änderungsanträgen behandelt. Es ging nicht um die einfache Frage, ob man die Muslim-Bruderschaft auf die Terrorliste setzen will oder nicht. Es wurde zum Beispiel ein Burka- und Niqabverbot in ganz Europa gefordert. Alle unsere Änderungsanträge wurden abgelehnt, während einige Anträge von Rechtsradikalen übernommen wurden. Die Resolution enthält an verschiedenen Punkten Positionierungen, die über den wichtigen Kampf gegen Islamismus deutlich hinausgehen und Stereotype und Ressentiments verstärken. Sie wurde am Ende von einer Mehrheit aus Konservativen (EVP), Liberalen und rechtsextremen Fraktionen angenommen.

Klar ist: Islamismus ist eine Gefahr für unsere offene Gesellschaft und die liberale Demokratie. Islamistische Organisationen, die demokratische Institutionen und Minderheitenrechte infrage stellen, oder religiöse Vorschriften über demokratisch beschlossene Gesetze stellen wollen, müssen entschieden bekämpft werden. Dafür brauchen wir wirksamere Ermittlungen, Finanzierungstransparenz und eine konsequente Rechtsdurchsetzung.

Aber wer Islamismus konsequent bekämpfen will, darf Musliminnen und Muslime nicht unter Generalverdacht stellen. Wer die Demokratie gegen ihre Feinde verteidigen will, muss die Grundrechte achten. An diesen Grundsätzen orientieren wir unsere Politik. Deshalb haben wir die Islamismus-Resolution der EVP im Europäischen Parlament nicht unterstützt.

Besonders kritisch sehen wir, dass in dem Text auch Maßnahmen für Vielfalt, Gleichberechtigung oder Antidiskriminierung zu pauschal in einen Kontext von Islamismus gerückt werden (zum Beispiel unter “N” und “L”). Natürlich müssen Organisationen überprüft werden können, wenn konkrete Hinweise auf extremistische Aktivitäten vorliegen. Daraus darf aber kein allgemeiner Verdacht gegen die Arbeit für Gleichstellung und gegen Rassismus entstehen.

Wir halten es für falsch, die Grenzen zwischen legitimer zivilgesellschaftlicher Arbeit und extremistischer Einflussnahme unscharf werden zu lassen. Wo es konkrete Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Aktivitäten gibt, müssen zuständige Behörden diesen nachgehen. Wo Straftaten vorliegen, müssen sie rechtsstaatlich verfolgt werden. Aber politische Meinungsverschiedenheiten oder der Einsatz gegen Diskriminierung dürfen nicht an die Stelle belastbarer Beweise für extremistische Bestrebungen treten. Eine Strategie gegen Islamismus darf nicht zu einer Strategie gegen die Zivilgesellschaft werden. Und sie darf keinen Rassismus schüren.

Wer Islamismus wirksam bekämpfen will, braucht rechtsstaatliche Instrumente, klare Tatbestände und überprüfbare Belege – keine unbestimmten Verdachtskategorien, die sich gegen ein breites Spektrum zivilgesellschaftlicher Aktivitäten richten lassen.

Zu dieser Resolution gab es mehr als 100 Abstimmungen im Plenum. In diversen Abstimmungen haben wir uns zu einer klaren und konsequenten Haltung gegen Islamismus bekannt, hier nur einige Anträge, denen wir zugestimmt haben:

  • Wir verurteilen islamistische Strategien zur verdeckten Einflussnahme auf demokratische Institutionen ausdrücklich. Wir haben dabei auch auf die Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit, die Gleichstellung der Geschlechter, sexuelle und reproduktive Rechte sowie die Rechte von LGBTIQ+-Personen hingewiesen (Änderungsantrag 31).
  • Wir unterstützen eine gemeinsame europäische Herangehensweise an die Muslimbruderschaft und mit ihr verbundene Organisationen. Eine solche Zusammenarbeit braucht eine fundierte, gemeinsame Bewertung der Bewegung und ihrer tatsächlichen Strukturen und Aktivitäten (Änderungsantrag 37).
  • Zugleich haben wir klargestellt, dass der legitime Kampf gegen extremistische Einflussnahme nicht zur Rechtfertigung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit oder antimuslimischem Hass herangezogen werden darf (Änderungsantrag 32) und dass die Bekämpfung des Terrorismus auf einer strikten Rechtsdefinition beruht, die nicht mit einer Strategie der Einflussnahme oder mit Aktivismus gleichgesetzt werden kann (Änderungsantrag 133).
  • Wir setzen uns gegen antimuslimische Stigmatisierung ein und haben klargestellt, dass Sicherheitsbedenken nicht dazu führen dürfen, Musliminnen und Muslime pauschal unter Verdacht zu stellen, und dass die extreme Rechte nicht durch ihre Rhetorik zur Diskriminierung dieser Menschen beitragen darf (Änderungsantrag 88).

Es ist bezeichnend, dass die EVP und die rechtsextremen Fraktionen jeden einzelnen unserer Änderungsanträge abgelehnt haben, auch die obigen Änderungsanträge 32 und 88. Unser Anliegen war es, mit unseren Änderungsanträgen deutlich zu machen, dass der Kampf gegen Islamismus nicht in Fremdenfeindlichkeit, die Diskriminierung von Musliminnen und Muslimen und die Delegitimierung zivilgesellschaftlichen Engagements münden darf. Aber das wollten die CDU und ihre Parteifreunde nicht mittragen. Sie haben unter anderem gegen Anträge gestimmt in denen wir

  • alle Fälle von Hassverbrechen und Hetze verurteilen, die durch Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit oder religiöse Intoleranz oder Minderheitenstatus motiviert sind (Änderungsantrag 89)
  • den Rat auffordern, einen Beschluss zu erlassen, mit dem Hetze und Hasskriminalität in die Liste der Straftaten des Artikels 83 Absatz 1 AEUV aufgenommen werden, wie von der Kommission bereits 2021 vorgeschlagen (Änderungsantrag 130)
  • fordern, dass jede Maßnahme gegen nachweisliche Bedrohungen demokratischer Prozesse auf klaren, objektiven und individuell bewerteten Beweisen beruhen und die Religions-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit achten muss (Änderungsantrag 87)
  • darauf hinweisen, dass Frauen, die religiöse Kleidung tragen, häufiger rassistisch diskriminiert werden als Frauen, die dies nicht tun, insbesondere bei der Arbeitssuche (45 % gegenüber 31 %), wobei die Quote bei jungen Frauen (16-24 Jahre), die religiöse Kleidung tragen, bis zu 58 % beträgt (Änderungsantrag 82). Die EVP und die Rechtsextremen haben stattdessen für ein Verbot von Burka und Niqab gestimmt (Änderungsantrag 11)

Antidiskriminierungsarbeit ist nicht automatisch ein Einfallstor für Extremismus. Muslimisches politisches Engagement ist nicht automatisch eine Unterwanderungsstrategie. Und eine zivilgesellschaftliche Organisation darf nicht allein aufgrund politischer Zuschreibungen als extremistisch behandelt werden.

Wir haben die Entschließung deshalb nicht mitgetragen, weil uns eine klare Trennlinie wichtig ist: zwischen der Bekämpfung tatsächlicher islamistischer Bestrebungen und der Einschränkung legitimer zivilgesellschaftlicher Arbeit.

    Unsere Position ist eindeutig: Wir bekämpfen Islamismus konsequent, stellen uns gegen Antisemitismus und Rassismus und schützen zugleich die Freiheit einer vielfältigen Zivilgesellschaft. All das gehört zusammen. Eine Strategie, die diese Ziele gegeneinander ausspielt, ist keine Strategie, die wir mittragen können.

    Hier findet ihr die beschlossene Resolution. Und hier die Liste der Änderungsanträge, die abgestimmt wurden.

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